Der Kirchenvorstand leitet zusammen mit dem Pfarramt die Gemeinde. Bei Fragen stehen Ihnen die Kirchenvorstandsmitglieder auch gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Aufgaben des Kirchenvorstands
Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre gewählt. Es sind alle Gemeindemitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben wahlberechitgt. Darüber hinaus können einzelne Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen berufen werden. Der Kirchenvorstand hat zusammen mit dem Pfarramt dafür zu sorgen, dass die Aufgaben der Kirchengemeinde, wie z.B. Gottesdienst, Unterricht, Seelsorge und Diakonie) durchgeführt werden. Er besetzt die Mitarbeiterstellen und ist für den finanziellen Haushalt, das Vermögen und die Gebäude der Kirchengemeinde verantwortlich.
Die Landeskirche Hannover stellt auf ihrer Homepage Gemeinde leiten weitere Informationen über die Arbeit des Kirchenvorstandes zusammen.